Peaks and Lines

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PREMIUM / HOCHRISIKO
Peaks&Lines Alpinschule von Paul Lohse
Tirol, Österreich – Stand: April 2026

1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt
Der Bergführer erbringt seine Leistung ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen
dem Bergführer und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtung als Bergführer, einen Gast auf einer
bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars,
sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde. Die in den Programmen bzw.
Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden.
Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen
Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des
einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben
dem Bergführer gegenüber. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor
Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen
entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor die Führung von
Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten
der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des Honorars. Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine
uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen der geplanten Programmziele oder Gipfels
abgeben werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren
Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von
Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von
Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen
alleinig dem Bergführer. Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen,
Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene
Touren können keine Ersatzansprüche gegen Peaks&Lines geltend gemacht werden. Schäden
aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über die
übliche Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Aufgrund der besonderen
Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem
Abschluss des Bergführervertrages, sich den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner
Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten
diese von den Gästen ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende
Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2. Vertragsabschluss
Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und dem Bergführer kommt zustande, wenn
Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung,
Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Ein Vertrag kommt
durch mündliche oder schriftliche Bestätigung zustande, insbesondere via:
• E-Mail
• Website / Onlineformular
• WhatsApp
• Telefon
• persönliche Zusage;
Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich.

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des
Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen
vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer
Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur
ungeteilten Hand. Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, dass Ausbildungs- und
Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken
oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht
vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer
garantiert werden.

3. Zahlung
Nach der Anmeldung (Buchung) erhält der Gast eine Rechnung. Alle ausgewiesenen Preise
verstehen sich in Euro. Als Kleinunternehmer erfolgt seitens des Bergführers keine
Umsatzsteuerausweisung. Das gesamte Honorar gemäß dieser Rechnung muss innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungserhalt, jedoch jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn (Tourantritt) auf dem
auf der Rechnung angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einlangen. In Ausnahmefällen
und nur unter ausdrücklichem Einverständnis des Bergführers kann auch Barzahlung vor Ort vor
Tourantritt vereinbart werden. Bei Veranstaltungen die mehr als 30 Tage in der Zukunft liegen ist
mit der Anmeldung eine Anzahlung von 10% zu leisten (sofern nicht unmittelbar der
Gesamtbetrag bezahlt wird), die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Tourantritt auf dem
angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen. Wenn die Buchung innerhalb von 30
Tagen vor Beginn der geplanten Tour erfolgt ist eine Zahlung von 100% des Honorars bei
Anmeldung zu leisten. Die Zahlung kann mittels denen vom Bergführer zur Verfügung gestellten
Zahlungsarten (Banküberweisung, Kreditkarte, Paypal) erfolgen. In Ausnahmefällen und nur
unter ausdrücklichem Einverständnis des Bergführers kann auch Barzahlung vor Ort vor
Tourantritt vereinbart werden.

4.Wechsel in der Person des Gastes
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf
eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die
Übertragung dem Bergführer binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird.
Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie
gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten
Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch den Bergführer ist aus sachlich gerechtfertigten
Gründen möglich.


5. Stornierung durch Kunden
Es gelten folgende Stornobedingungen:
• bis 30 Tage vorher: 0 %
• 29–14 Tage vorher: 40 %
• 13–7 Tage vorher: 70 %
• ab 6 Tage / No-Show / Abbruch: 100 %
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
Zusätzlich sind nicht erstattungsfähige Fremdkosten (z. B. Hütten, Transporte, Bergbahnen,
Unterkünfte) vollständig vom Kunden zu tragen.

6. Natur alpiner Gefahren / Risikohinweis
Der Kunde ist sich ausdrücklich bewusst, dass sämtliche alpinen Aktivitäten mit erheblichen
objektiven und subjektiven Gefahren verbunden sind.
Dazu zählen insbesondere, zugleich nicht ausschließlich:

• Lawinengefahr (auch bei sorgfältiger Planung)
• Absturzgefahr im freien Gelände und im Fels
• Steinschlag und Eisfall
• Spaltensturz und Gletscherrisiken
• Wetterumschwünge (inkl. plötzlicher Extremereignisse)
• Orientierungsfehler trotz Führung
• Materialversagen trotz ordnungsgemäßer Verwendung
• körperliche Überforderung
• Fremdverschulden Dritter
Der Teilnehmer übernimmt diese Risiken bewusst und freiwillig und erkennt an, dass ein
alpines Restrisiko niemals vollständig ausgeschlossen werden kann.

7. Eigenverantwortung des Teilnehmers
Der Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er:
• körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an der gebuchten Aktivität teilzunehmen
• über ausreichende alpine Erfahrung oder Lernbereitschaft verfügt
• sich der eigenen Leistungsgrenzen bewusst ist
• Anweisungen des Anbieters strikt befolgt
Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit aufgrund erkennbarer Überforderung,
mangelnder Eignung oder sicherheitsrelevanter Bedenken von der Teilnahme auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung besteht in diesem Fall nicht.

8. Vorrang der Sicherheitsentscheidung
Alle Entscheidungen des Anbieters im Gelände, insbesondere:
• Routenwahl
• Umkehrentscheidungen
• Tourenabbruch
• Tempoanpassungen
• Ausschluss einzelner Teilnehmer
• Programmänderungen
sind abschließend und verbindlich.
Sie dienen ausschließlich der Sicherheit der Gruppe.Ein Widerspruch seitens der Teilnehmer ist
ausgeschlossen.

9. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene
Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der Bergführer berechtigt, bei
eintägigen Veranstaltungen bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei mehrtägigen
Veranstaltungen bis 7 Tage vorm Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits
eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Alternativ kann er Veranstaltungen
zusammenlegen. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht,
kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast
mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine
Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des Bergführers besteht jedoch
nicht.

10. Versicherungen
Der Bergführer verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige
private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren
sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen
können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen

werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss
einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen. Es besteht grundsätzlich keine
Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
11. Schlechtwetter / Verhältnisse / kein Rücktrittsrecht
Schlechtwetter, Schneelage, Lawinenlage oder erschwerte Bedingungen stellen keinen
Rücktrittsgrund des Kunden dar.
Die Entscheidung über Durchführung, Anpassung oder Abbruch obliegt ausschließlich dem
Anbieter.


12. Programmänderung / Leistungsanpassung
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Leistungen anzupassen oder zu ändern, insbesondere bei:
• Wetter- oder Lawinenlage
• Sicherheitsgründen
• technischen oder alpinen Bedingungen
• behördlichen Vorgaben
• Gruppenleistung / Leistungsniveau
• organisatorischen Gründen
Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines bestimmten Gipfels, einer bestimmten Route
oder eines konkreten Programms.


13. Rücktritt des Bergführers vor Antritt
Muss der Bergführer aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er
keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten
vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen
Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks,
Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und
Lawinenverhältnisse etc. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des
Führungshonorares wird rückerstattet.

14. Kein Erfolgsversprechen
Es wird ausdrücklich kein Erfolg geschuldet, insbesondere nicht:
• Gipfelerfolg
• Durchstieg bestimmter Routen
• bestimmter Lernerfolg
• sportliche Leistungssteigerung
• bestimmte Schnee- oder Wetterbedingungen
Geschuldet ist ausschließlich die sorgfältige Vorbereitung sowie Durchführung der Leistung.

15. Schadenersatz
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist
der Bergführer den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen
zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
verantwortlich. Der Bergführer haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit, soweit
gesetzlich zulässig. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der
entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem
Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Von den gesetzlichen
Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil.
Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Der Bergführer
kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die
sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit,

Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Eine Haftung
ist ausdrücklich ausgeschlossen für:
• typische alpine Risiken
• Eigenverschulden des Teilnehmers
• Fehleinschätzungen der Teilnehmer
• Missachtung von Anweisungen
• höhere Gewalt
• Wetter- und Naturereignisse
• Leistungen Dritter
• Verlust oder Beschädigung von Ausrüstung
• Anreise, Unterkunft und Rückreise
Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert. Alle Veranstaltungen werden
nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung
subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur
der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast
bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport,
entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr
und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

16. Verspätung / Nichterscheinen
Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Verlängerung.
Bei Nichterscheinen verfällt die Leistung ersatzlos.

17. Foto- und Medienrechte
Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Fotos- und
Videoaufnahmen, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind zu
Dokumentations- und Marketingzwecken, insbesondere auf der Website
https://peaksandlines.at/, sowie auf Social-Media-Plattformen verwendet werden dürfen.

18. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO (EU 2016/679) und DSG (Österreich).
Details in der Datenschutzerklärung. Der Bergführer ist berechtigt, personenbezogene Daten im
Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu
speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene
Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiterzugeben.

19. Gerichtsstand / Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen
Gerichtsstand ist das Landesgericht Innsbruck, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 4, soweit
zwingend gesetzlich zulässig.

20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
möglichst nahekommt.

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